Umsetzung Bundesteilhabegesetz in der ESA
Dr. Anja Weberling ist Referentin für Inklusion und Teilhabe in der ESA. Ihr Spezialgebiet ist Sozialmanagement und die Finanzierung und Steuerung sozialer Dienstleistungen. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die Umsetzung Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie Rahmenvereinbarungen und das Trägerbudget.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) schafft mehr Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und der sozialen Teilhabe und damit mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Es ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
Strategische Ausrichtung der ESA wird gestärkt
Mit dem BTHG sind die Ansätze der Personenzentrierung und Sozialraumorientierung, die die ESA seit vielen Jahren verfolgt, nun auch gesetzlich verankert. Dies bestätigt und stärkt die entsprechende strategische Ausrichtung der ESA im Zusammenwirken mit Leistungsberechtigten und Leistungsträgern. Im Bereich der beruflichen Teilhabe werden auf dieser Grundlage von alsterarbeit und Sozialbehörde mehr Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt in den Fokus genommen.
Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
Im Jahr 2022 war es jedoch ein zentrales Thema, die Einschränkungen und Rückschritte bei Teilhabe und Selbstbestimmung infolge der Coronapandemie aufzuarbeiten und aufzuheben. Insofern hat die Pandemie das BTHG auch 2022 noch überlagert. Zudem haben weiterhin administrative und finanzielle Neuregelungen durch das BTHG Kapazitäten und Aufmerksamkeit in hohem Maße gebunden. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Verhandlungen über neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen konnten die Verhandlungen 2022 erfolgreich zum Abschluss geführt werden, in Schleswig-Holstein dauert der Status der Übergangsvereinbarungen weiter an.
In Hamburg bieten die Rahmenvereinbarungen zum Trägerbudget seit zehn Jahren eine Plattform, um die Grundsätze von Personenzentrierung und Sozialraumorientierung voranzutreiben und weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für die aktuellen Verhandlungen zu einem Folgebudget ab 2024 ff. , die auf der Basis der gemeinsam formulierten „Fachlichen Leitplanken in der sozialraumorientierten Eingliederungshilfe“ erfolgen. Nicht zufällig hat das BTHG eine gesetzliche Grundlage auch für diese Finanzierungsform geschaffen.
Gleichwohl wird es absehbar eine zentrale Herausforderung für alle Beteiligten bleiben, im Umgang mit dem BTHG nicht in Verwaltungs-, Zuständigkeits-, Abrechnungs- und Kontrollfragen stecken zu bleiben, sondern diese Grundlage gezielt zu nutzen, um individuelle, selbstbestimmte und auch eigenverantwortliche Teilhabe zu stärken.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Bundesteilhabegesetz (BTHG)